Barrierefreiheit nach BFSG & BITV 2.0
Pflicht zur Barrierefreiheit als Chance verstehen
Der European Accessibility Act (EAA / EU-Richtlinie 2019/882), in Deutschland durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt, schafft verbindliche Standards für Barrierefreiheit bei vielen Produkten und Dienstleistungen. Seit dem 28. Juni 2025 müssen diese Angebote für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gilt bereits seit Mai 2019. Sie hat noch strengere Anforderungen und richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes (z. B. Ministerien, Bundesbehörden und deren digitale Angebote wie Websites, Apps oder Intranets). Zusätzlich haben viele Bundesländer eigene Regelungen erlassen, die auch Landesbehörden und Kommunen verpflichten.
Wir sehen die Vorgaben nicht als Bürde, sondern als Chance: Verbessern Sie die digitale Teilhabe, erreichen Sie mehr Menschen und gestalten Sie Ihr Angebot zukunftssicher.
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BFSG-Stichtag: 28. Juni 2025
Neue Produkte und Dienstleistungen des Privatsektors müssen ab diesem Datum BFSG-konform sein. Für bestimmte Alt-Produkte sind Übergangsfristen möglich.
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Wen betrifft das BFSG?
Viele privatwirtschaftliche Akteure, z. B. Online-Shops, Banken, Personenverkehrsdienste sowie Anbieter von Apps, E-Books und Betriebssystemen. Einzelfallprüfung ratsam.
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BITV 2.0: Gilt bereits
Die Verordnung ist seit 2019 in Kraft. Webseiten öffentlicher Stellen mussten bis September 2020, Apps bis Juni 2021 barrierefrei sein. Es gibt keine Übergangsfristen mehr.
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Wen betrifft die BITV 2.0?
Alle öffentlichen Stellen des Bundes. Durch Landesgesetze sind meist auch Länder- und Kommunalbehörden, Universitäten und kommunale Unternehmen betroffen.
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Ausnahmen & Härtefälle
Während das BFSG Kleinstunternehmen oft ausnimmt, kennt die BITV 2.0 diese Regel nicht. Hier kann nur in gut begründeten Einzelfällen eine ‚unverhältnismäßige Belastung‘ geltend gemacht werden.
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Prüfung und Nachweise
Die Einhaltung wird durch Marktüberwachungsbehörden geprüft, bei Verstößen sind Bußgelder möglich. Ein zentraler Nachweis für beide Gesetze ist die Barrierefreiheitserklärung (vgl. § 14 Abs. 2 BFSG, § 12 BITV 2.0).
Die BFSG- und BITV 2.0-Pakete von Fairtippt
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Zugänglichkeits-Audit
Bedarfsgerecht bieten wir Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung, ein umfassendes Audit im dualen Prüfprozess oder ein Komplettpaket mit weiteren Sofortmaßnahmen.
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Barrierefreiheitserklärung
Wir erstellen Ihre rechtlich geforderte Barrierefreiheitserklärung. Basierend auf den Audit-Resultaten dokumentieren wir den Konformitätsgrad Ihrer digitalen Angebote.
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Leichte-Sprache-Landingpage
Wir konzipieren und erstellen eine Landingpage in Leichter Sprache, die Ihre Kernbotschaften verständlich macht. Die obligatorische Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe sichert höchste Qualität.
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Kalkulierbare Kosten
Volle Kostensicherheit und Transparenz: Unsere Barrierefreiheits-Pakete erlauben eine bedarfs- und budgetgerechte Auwahl von wirksamen Maßnahmen zum planbaren Festpreis.
- Prüfung der rechtlichen Anwendbarkeit (BFSG, BITV 2.0, BGG etc.)
- Analyse potenzieller Risiken (Bußgelder, Abmahnungen)
- Identifikation kritischer Barrieren auf repräsentativen Seitentypen (z. B. Startseite, Blogbeitrag, Kontakt), Prüfumfang etwa 6 Stunden
- Kompakter Prüfbericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen
- Präsentation des Prüfberichts im Videocall (ca. 60 Min.)
- Alle Leistungen aus dem Startpaket
- Gemeinsame Definition von Prüfumfang und Prüfschwerpunkten (Seitentypen)
- Audit nach WCAG 2.1 AA (erweiterte Erfolgskriterien), Prüfumfang etwa 20 Stunden
- Abdeckung aller 4 WCAG-Prinzipien (Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit)
- Prüfung unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe von Menschen mit Behinderung
- Analyse von Inhaltsstruktur und Auffindbarkeit
- Grundlegender Praxistest mit assistiven Technologien
- Detaillierter Abschlussbericht mit priorisiertem Maßnahmenplan
- Strategiegespräch und Präsentation der Audit-Resultate (ca. 90 Min.)
- Alle Leistungen aus dem erweiterten Zugänglichkeits-Audit
- Erstellung der rechtlich geforderten Barrierefreiheitserklärung (BFSG/BITV 2.0)
- Konzeption und Erstellung einer Landingpage in Leichter Sprache
- Qualitätssicherung durch Prüfung von Menschen aus der Zielgruppe
- Übergabe aller Dokumente, Bildlizenzen und geprüften Inhalte
- Umfassende Abschlussberatung (ca. 120 Min.)
Startpaket Barrierefreiheit
Dieses Paket ist ideal, um sich mit der Thematik Zugänglichkeit vertraut zu machen. Es bietet Ihnen budgetschonend eine verlässliche Einordnung und deckt die kritischsten Barrieren auf, damit Sie wichtige Verbesserungen zeitnah initiieren können.
Preis: 1.000 Euro (zzgl. 19 % USt.)
Erweitertes Zugänglichkeits-Audit
Umfassende Analyse, um Ihre digitalen Angebote nachhaltig zugänglicher zu gestalten. Wir berücksichtigen zahlreiche Erfolgskriterien auf technischer, gestalterischer, inhaltlicher und logischer Ebene.
Preis: 3.000 Euro (zzgl. 19 % USt.)
Barrierefreiheits-Komplettpaket
Unser Komplettpaket geht über die reine Analyse hinaus und liefert Ihnen direkt zwei essenzielle Bausteine, um zentrale BITV 2.0-Anforderungen zu erfüllen und Ihre Kommunikation inklusiver zu gestalten.
Preis: 4.200 Euro (zzgl. 19 % USt.)
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Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft – für eine inklusive Gesellschaft und den Erfolg Ihres Unternehmens. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie wir Ihre Angebote zugänglicher gestalten können. Vereinbaren Sie ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, um Ihre spezifischen Anforderungen zu besprechen.
Wir unterstützen Sie dabei, Barrieren auf Ihren Websites sowie in Ihren Apps und Dokumenten zu identifizieren und abzubauen. Dafür bieten wir fundierte Zugänglichkeits-Audits und erstellen professionelle Inhalte in Leichter Sprache – immer qualitätsgesichert durch Prüfpersonen aus der Zielgruppe.
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